Zur Klarstellung: Alle augenblicklich inflationär apostrophierten Aufrufe & Appelle zu "Fraktions- bzw. Partei-Disziplin" verstoßen insgesamt gegen Vorgaben des Grundgesetzes, in dem festgelegt ist, dass jede*r Bundestags-Abgeordnete nur ihrem/seinem Gewissen und Wollen verpflichtet ist . . . !!!
— Kein Vergessen | Kein Beschweigen (@edwieand.bsky.social) 4. Dezember 2025 um 11:10
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BLOG 553: Gewissensentscheidung
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