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zu spät - zu spät





15 Männer besprachen auf der Wannsee-Konferenz 1942 die „Endlösung“. Jetzt gerät eine Frau in den Fokus: die Stenografin Ingeburg Werlemann.

Ein Artikel von Marcus Gryglewski | taz

Anfang Januar 1942 lud Reinhard Heyd­rich, Chef des Reichssicherheitshauptamts der SS (RSHA), hochrangige Vertreter von Staat und Partei zum 20. Januar „zu einer Besprechung mit anschließendem Frühstück“ an den Großen Wannsee 56–58 ein. Gesprochen wurde an diesem Tag über die sogenannte Endlösung der europäischen Judenfrage.


Das Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin, wo sich 20. Januar 1942 ranghohe NS-Funktionäre trafen, um die "Endlösung der... nach einem FOTO von STEPHANIE PILICK DPA/LBN


 
Dem schriftlichen Protokoll zufolge waren 15 Männer in das idyllisch gelegene Gästehaus der SS gekommen – führende Vertreter der Zivilverwaltung der besetzten Gebiete Polens und der Sowjetunion, von Reichsministerien und der ­NSDAP, zumeist im Rang von Staatssekretären.

Zudem waren Heinrich Müller, der Chef der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und – als Rangniedrigster – Adolf Eichmann, Leiter des Referats IV B 4, des sogenannten Judenreferats, anwesend. Dieser sollte in Absprache mit Heydrich das Protokoll verfassen.

Seit Kurzem wissen wir, dass noch eine weitere Person an der Besprechung teilnahm, die aber aufgrund ihrer Funktion weder eingeladen werden musste noch in dem Protokoll aufgeführt ist. Ingeburg Werlemann, Sekretärin im Vorzimmer von Eichmann.

Die erste Vernehmung: 1962

Es gibt zwar keinen zeitgenössischen dokumentarischen Beweis ihrer Anwesenheit, aber auch keinen vernünftigen Grund, an den Aussagen, die sie selbst im Rahmen von Strafverfahren und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Angehörige des „Judenreferats“ des RSHA in den 1960er und 1970er Jahren machte, zu zweifeln.

„Haben Sie dort Protokoll geführt?“, wurde sie erstmals 1962 in einem Strafprozess vor dem Frankfurter Landgericht, bei dem sie als Zeugin aussagte, gefragt. Nach einer kurzen Verhandlungspause antwortete sie:

„Ich war einmal am Wannsee. Ob das diese Konferenz war, das weiß ich nicht mehr. Einmal habe ich ein Protokoll geführt im Gästehaus am Wannsee. Der Staatsanwalt hat mir aus einem Buch ein Protokoll vorgelegt. Er glaubte, ich hätte das geschrieben. Meiner Erinnerung nach kann ich das nicht getan haben.“

Die Frage war ihr völlig überraschend gestellt worden, das Gericht verhandelte die Deportation und Ermordung der ungarischen Juden im Jahr 1944. Bei der vorangegangenen zweitägigen Zeugenvernehmung durch die Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. einen Monat zuvor war sie nicht auf die Wannsee-Konferenz angesprochen worden.

Die zweite Vernehmung: 1967

Es wäre ihr ein Leichtes gewesen, diese Frage mit dem Satz „Das weiß ich nicht“ zu beantworten, wie sie es in der kurzen Befragung vor Gericht zuvor bereits insgesamt siebenmal getan hatte – oder einfach zu verneinen.

Stattdessen differenzierte sie hier bereits zwischen dem Mitstenografieren der Besprechung und der Anfertigung des Protokolls. Damit ist ihre Aussage im Hinblick auf die Wannsee-Konferenz stimmig, da sie durch das Stenografieren lediglich die Vorarbeiten für das Ergebnisprotokoll getätigt hatte, das so, wie wir es heute kennen, von Eichmann in Absprache mit Heydrich verfasst wurde.

Fünf Jahre später wurde sie in einer Vernehmung im Rahmen der Ermittlungen gegen ehemalige Angehörige des RSHA zum zweiten Mal zur Wannsee-Konferenz befragt. Statt ihre Aussage von 1962 zu widerrufen oder zu relativieren, ergänzte sie die Information, dass die fragliche Besprechung im Gästehaus der SS am Berliner Wannsee stattgefunden habe, mit dem Hinweis auf die Anwesenheit von Heydrich und Eichmann.

Gerade dadurch kann aus der Teilnahme an einer Besprechung im Gästehaus am Wannsee auf die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942 geschlossen werden. Denn bis zum Tod des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD infolge eines Attentats in Prag Anfang Juni 1942 hat es dort, wie wir heute wissen, keine andere Besprechung mit Heyd­rich gegeben.

BDM- und NSDAP-Mitglied

Auch in den weiteren insgesamt fünf Aussagen blieben das Gästehaus am Wannsee und die Teilnahme Heydrichs sowie Eichmanns Konstanten ihrer Aussagen. Lediglich im Hinblick auf die Gesamtzusammensetzung der Teilnehmer variieren ihre Angaben.

Irgendwelche strafrechtlichen Konsequenzen hatten Werlemanns Aussagen nicht. Sie wurde weder angeklagt noch gar verurteilt. Wer war diese Frau, die durch ihre Anwesenheit auf der Wannsee-Konferenz den Massenmord an den Juden zumindest unterstützt hat?

Porträt der Eichmann-Sekretärin als junge Frau,
1944: Ingeburg Werlemann, rund zwei Jahre nach
der Wannseekonferenz - Foto: privat
Ingeburg Gertrud Werlemann wurde am 28. April 1919 in Berlin-Altglienicke geboren. Sie machte eine Ausbildung zur Sekretärin und belegte dabei – wie damals üblich – auch einen Kurs in Stenografie. Anschließend arbeitete sie zunächst beim Generalbauinspekteur Berlin und für kurze Zeit bei der Militärärztlichen Akademie als Schreibkraft.

Seit 1934 war sie Mitglied im Bund Deutscher Mädel, später auch bei der Deutschen Arbeitsfront und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt. Im September 1938 trat sie in die NSDAP ein. Bereits ab Anfang März 1940 begann sie im Umfeld von Adolf Eichmann zu arbeiten, als sie in der von ihm geführten Reichszentrale für die jüdische Auswanderung im RSHA tätig wurde und als sogenannte Kanzleiangestellte für einen leitenden Sachbearbeiter arbeitete.

Die Sekretärin des Adolf Eichmann

Ab Ende 1940, höchstwahrscheinlich nach dessen Abordnung nach Paris im September, wurde die Einundzwanzigjährige direkt Eichmann zugeordnet. Bis zum Frühjahr 1945 blieb sie im Vorzimmer des Referatsleiters und seines Stellvertreters Rolf Günther in der Berliner Kurfürstenstraße 116. Mit ihr zusammen arbeitete dort auch der Geschäftsführer Rudolf Jänisch.

Im März 1941 war das Referat umstrukturiert worden und firmierte nunmehr unter dem berüchtigten Kürzel IV B 4. Eine weitere dem Vorzimmer fest zugeordnete Sekretärinnenstelle wurde in dieser Zeit mehrmals neu besetzt.

Als Ingeburg Werlemann am 20. Januar 1942 bei der Wannsee-Konferenz für Adolf Eichmann stenotypierte, war sie die dienstälteste Sekretärin des Referats. Im Juni 1944 heiratete sie den Wehrmachtsoffizier Heinz Wagner und nahm dessen Namen an.

Nachkriegsaussagen von Sachbearbeitern des Referats bestätigen Werlemann/Wagners besondere Stellung im Vorzimmer des Referats, das ab Frühjahr 1942 die europaweiten Deportationen von Jüdinnen und Juden zu den Mordstätten in Osteuropa organisierte, und sprechen ausdrücklich von „Eichmanns Sekretärin“.

Inhaftierung durch die Sowjets

Sie selbst erklärte im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen, es habe Bemühungen seitens ihres Mannes und Schwiegervaters gegeben, sie aus der Abteilung von Eichmann versetzen zu lassen, was aber von Eichmann mit dem Argument, sie befände sich in „kriegswichtigem Einsatz“, abgelehnt wurde.

Somit blieb sie bis Anfang Mai 1945 im Dienst des Referats IV B 4, dessen Reste im Februar dieses Jahres nach Prag verlegt wurden. Dort wurde sie Anfang Mai zunächst verhaftet, dann jedoch zusammen mit ihrer Mutter über die tschechische Grenze abgeschoben und kehrte über Dresden nach Berlin zurück.

Nach einer kurzen Inhaftierung in Berlin durch die Sowjetische Militäradministration, Freilassung und erneuter Inhaftierung durch eine Operativgruppe des sowjetischen NKWD am 1. September 1945 wurde Frau Werlemann/Wagner unter anderen im Spezial­lager 3 in Berlin-Hohenschönhausen und letztlich im Speziallager 7 auf dem Gelände des ehemaligen KZ Sachsenhausen interniert.

Ihre Verhaftung erfolgte nicht aufgrund konkreter Anschuldigungen, sondern infolge einer auch in der sowjetischen Zone durchgeführten Form des automatischen Arrests wegen der Zugehörigkeit zum NS-Verwaltungs- und -Terror-Apparat „als Stenotypistin der Berliner Verwaltung des SD“. Ihre Entlassung im August 1948 stand im Zusammenhang mit dem offiziellen Ende der Entnazifizierung in der sowjetischen Zone. Sie selbst gab an, mehrmals verhört worden zu sein.

Scheidung und neue Partnerin

Im Speziallager lernte Wagner Käte Werth kennen und ging mir ihr eine Beziehung ein, die bis zu ihrem Tod andauerte. Käthe Werth war als Mitarbeiterin des militärischen Geheimdienstes der Wehrmacht, der „Abwehr“, interniert und bei der Berliner Firma Telefunken als Fotografin beschäftigt gewesen.

Ingeburg Wagner ließ sich kurz nach ihrer Entlassung einvernehmlich von ihrem Mann scheiden. In dem Scheidungsurteil heißt es, „dass seit Ende 1944 jede eheliche Gemeinschaft der Parteien aufgehoben [gewesen] sei“. Kinder waren nicht aus der Ehe hervorgegangen.
Ingeburg Wagner mit ihrer Lebensgefährtin
Käte Werth im Skiurlaub - Foto: privat

Nach ihrer Entlassung wohnte sie wieder bei ihrer Mutter im Hessenwinkel in Berlin-Wilhelmshagen, im Ostberliner Bezirk Köpenick. Nach eigenen Angaben „floh“ sie 1951 in die Bundesrepublik und war ab April des Jahres in Bonn gemeldet.

Hier betrieb ihre Partnerin Käte Werth als ausgebildete Fotografenmeisterin ein florierendes Unternehmen, die Werth-Color-Kopieranstalt, in das Ingeburg Wagner einstieg und im kaufmännischen Bereich arbeitete. Käte Werth war auch als Fotografin überaus erfolgreich und arbeitete beispielsweise für die Regierung Brandt.

Verpasste Chancen

Ende der 1980er Jahre zogen sie nach Garmisch-Partenkirchen um. Sie verpartnerten sich, gaben in ihrem Umfeld jedoch an, dies nur aus steuerlichen Gründen zu tun. 2009 starb Käte Werth, im darauffolgenden Jahr Ingeburg Wagner. Von der Tätigkeit von Ingeburg Wagner als Sekretärin in Eichmanns Vorzimmer war dem Umfeld bis 2019 nichts bekannt.

Schon früh gab es Hinweise auf die Anwesenheit einer Schreibkraft bei der Besprechung am Wannsee. So hatte Eichmann während des Prozesses in Jerusalem Anfang der 60er Jahre mehrmals darauf hingewiesen, Frau Wagner selbst war insgesamt siebenmal dazu befragt worden. Im Juni 1962 erschien ein Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der sie namentlich nannte. Dennoch gab es bis 2019 keine systematische Recherche, die diese Hinweise aufgegriffen hätte.

Dies ist nicht nur bedauerlich in Bezug auf die nähere Erforschung der Geschichte der Wannsee-Konferenz, sondern auf mehreren Ebenen auch symptomatisch für den Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit im Allgemeinen.

Bedauerlich, weil Frau Wagner neben Eichmann und dem ehemaligen Staatssekretär des Innenministeriums, Dr. Wilhelm Stuckart, im Gegensatz zur Mehrheit der nach 1945 vernommenen Teilnehmer an der Wannsee-Konferenz auch inhaltliche Angaben zum Verlauf machte. So gab sie an, dass das Stenografieren schwierig gewesen sei, „weil viel durcheinander gesprochen wurde“ – eine Aussage zum teilweise lebhaften Verlauf, die sich mit den Angaben von Eichmann deckt.

Nur eine einfache Sekretärin

Möglicherweise hätte sie sich außerhalb des ­strafprozessualen Raums an mehr erinnern ­können.

Symptomatisch ist die fehlende Recherche für den Umgang mit der NS-Zeit in den frühen Nachkriegsjahrzehnten, da bis auf wenige Ausnahmen die Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen (NSG) kaum überregional oder gar dauerhaft die Aufmerksamkeit der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft erregten.

Eine Beobachtung oder systematische Begleitung dieser Verfahren durch die Geschichtswissenschaft hat es ohnehin nicht gegeben. Als diese ab den 1990er Jahren begann, Prozessunterlagen als Quellen zu benutzen, dürfte angesichts der bleibenden Fokussierung auf Täter und Tatkomplexe eine einfache Sekretärin völlig irrelevant erschienen sein.

Symptomatisch ist dies aber vor allen Dingen für den Umgang mit Täterschaft. War der Fokus in den frühen Nachkriegsjahren mehrheitlich vom Diskurs über die „Bestien der SS“ geprägt, von denen sich die Gesellschaft leicht distanzieren konnte, setzte sich erst langsam ein Bewusstsein für die „ganz normalen Männer“ durch, die die Verbrechen geplant und umgesetzt hatten oder konkret am Mord beteiligt waren.

Bewusstsein für weibliche Täter fehlt

Bis heute ist die Beschäftigung mit Frauen als Mitläuferinnen und Täterinnen ein Feld, das gern Forscherinnen oder spezifischen historischen Orten, wie der KZ-Gedenkstätte Ravensbrück als ehemaligem Frauen-KZ, überlassen wird. Auch wenn der Historiker Matthias Heyl die Bedeutung hervorgehoben hat, sich auch mit den Täterinnen der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik auseinanderzusetzen, konzentrierte auch er sich dabei auf die weiblichen Wachmannschaften in Konzentrationslagern.

Ein Bewusstsein für weibliche (Mit-)Täterschaft im Bereich der sogenannten Schreibtischtäter(innen) im Kontext des systematischen Massenmords an den europäischen Jüdinnen und Juden fehlt bleibend.

Dieser Umgang mit weiblicher Täterschaft spiegelt sich auch in der justiziellen Aufarbeitung. So gab es insgesamt in der Bundesrepublik kaum Prozesse gegen Frauen, die an der Verfolgung und Ermordung in unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern mitgewirkt hatten.

Lediglich im Hinblick auf den Fürsorge- und Gesundheitssektor wurden Frauen zur Verantwortung gezogen, was mit diesem bereits zur Zeit des Nationalsozialismus mehr als klassischem Berufsfeld für Frauen zusammenhing, daneben wenige ehemalige KZ-Aufseherinnen.

Was ist mit den SchreibtischtäterInnen?

Seit wenigen Jahren kann aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wieder gegen mutmaßliche NS-Täterinnen und -Täter ermittelt werden, ohne dass ihnen eine unmittelbare individuelle Tötungshandlung nachgewiesen werden muss.

Eine Tötungsmaschinerie unterstützt zu haben, auch ohne direkt am Mord beteiligt gewesen zu sein, reicht für eine Anklage aus. Die Ermittlungen und die daraus resultierenden Gerichtsverfahren richten sich dabei bisher ausschließlich gegen ehemaliges KZ-Lagerpersonal.

Angesichts des Wissens um die Beteiligung und Verantwortung des öffentlichen Dienstes und der Verwaltung für die begangenen Verbrechen stellt sich die Frage, ob diese Argumentation nicht auch für die Schreibtischtäter und ihre männlichen und weiblichen Sachbearbeiter gilt – insbesondere den Angehörigen des Reichssicherheitshauptamts –, die weitab von den eigentlichen Mordstätten tätig waren.

  • Marcus Gryglewski ist Historiker und langjähriger freier Mitarbeiter der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz


Die Wannsee-Konferenz 
Die Bedeutung: Bei der Zusammenkunft am Großen Wannsee am 20. Januar 1942 wurden keine weitreichenden konkreten Entscheidungen im Zuge der "Endlösung der Judenfrage" getroffen oder der systematische Mord an Jüdinnen und Juden beschlossen, wie es bis heute noch heißt. Diese Entscheidung war wenige Wochen zuvor von Adolf Hitler getroffen worden. Massenmord war allerdings bereits seit Kriegsbeginn 1939 ein etabliertes Mittel der NS-Politik. Die herausragende Bedeutung der Wannsee-Konferenz liegt in dem in den Akten des Auswärtigen Amts überlieferten Besprechungsprotokoll: Es stellt ein kompaktes Zeugnis für die stufenweise Verfolgung und letztlich Ermordung der Jüdinnen und Juden Europas dar.
In keinem anderen einzelnen Dokument wird der monströse Mordplan des nationalsozialistischen Regimes so deutlich, wie im Protokoll dieser Konferenz. 
Das Protokoll: "Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judenfrage kommen rund 11 Millionen Juden in Betracht", heißt es dort lapidar. Dann folgt eine detaillierte Aufstellung der Anzahl der im Reichsgebiet, den einzelnen besetzten Gebieten in West- und Osteuropa und den verbündeten Staaten lebenden Jüdinnen und Juden. In Erwartung des Endsiegs wurden auch die militärisch noch gar nicht besiegten Länder wie England oder die UdSSR, aber auch die Schweiz berücksichtigt. 
Die Folgen: Dieser Plan wurde nie aufgegeben, nur der Krlegsverlauf und letztlich die militärische Niederlage verhinderte die vollständige Umsetzung. Mindestens 5,8 Millionen Menschen wurden im Zuge des Rassenwahns grausam ermordet. Marcus Gryglewski



ich habe das hier ja schon einige male kritisiert - mit diesen späten verfolgungen von mitläufern und wachpersonal, wo ein paar junge staatsanwälte ganz wichtig ja nun weit über 90-jährige greise noch vor gericht zerren und anklagen - aber inzwischen ja nicht mehr wegen immer noch ausstehender "gerechtigkeit" und "recht" - sondern eher aus einer form von viel zu spät aufgewachter neuer "staatsräson" und geheuchelter "scham" ... 

und meine kritik daran hat für mich nichts mit schuld oder unschuld zu tun - sondern einfach mit humanität, auch für die paar menschen noch, die vor 80 jahren, selber damals vielleicht 16 - 17 jahre alt, einfach verblendet mitmachen mussten oder mitgemacht haben, weil sie nichts anderes kannten als hitlerjugend und bdm und arbeitsdienst - eigentlich wie zu der zeit ja das gesamte "deutsche volk" - von einigen wenigen wiederstandskämpfern einmal abgesehen.

darum habe ich diesen artikel ganz oben auch mit "zu spät - zu spät" ... überschrieben, weil es die junge bundesrepublik aber auch die ddr versäumt haben, direkt nach kriegsende die juristische aufarbeitung dieser zeit mit ihren oft tödlichen verfehlungen konsequent und ohne jede schonung wegen der aktuellen stellung oder einer neuen parteizugehörigkeit durchzuführen - für einige hervorstechenden positionen, aber ebenso hier und da auch für otto- und ottilie-normalverbraucher, die ja selbst massiv noch verstrickt mit dem ns-regime waren und oft direkt daraus hervorgegangen sind.

eine andere frage, die in dem artikel zu recht aufgeworfen  wird, unabhängig von der juristischen relevanz, ist eben genau die frage nach den schreibtischtäter*innen und den funktionär*innen - z.b. auch bei abschiebungen, deportationen in den tod, zwangssterilisationen, die ganze erbgesundheitsgerichtsbarkeit in ihren instanzen und gremien, die frauen und männer der volkswohlfahrt und pflege und der polizei und anderen damaligen "ordnungsbehörden" als handlanger*innen der rigorosen durchführung der ns-erblehre-gesetze damals - die amtsärzte, die gesundheitsämter überhaupt, die denunzianten in der nachbarschaft oder in der eigenen familie usw. usf.

die ns-mord-aktionen insgesamt wurden ja so industriell kleinteilig logistisch organisiert und durchgeführt, dass mal ein historiker geschätzt hat, dass jedes der millionen opfer ungefähr von 30 "mitwissern" und handlangern und dienstbeflissenen - ja, "mittätern" - begleitet wurde letztendlich dann bis in den gewaltsamen tod - das war so bei der jüdisch gläubigen bevölkerung ebenso wie bei den euthanasie-toten und den sinti und roma und den homosexuell orientierten mitmenschen - und bis auf die ermordung auch bei den zwangssterilisierten menschen vor ort.

man kann sich das heute gar nicht mehr vorstellen, dass diese millionen menschen ja nachbarn aus der mitte der gesellschaft damals waren, die gleich nebenan in der straße wohnten, oder als untermieter ein stockwerk höher - und wo dann plötzlich die polizei auftauchte - oder wo man sich an bestimmten sammelstellen mit gepäck zu melden hatte - und danach wie vom erdboden verschluckt blieb.

für eine juristische aburteilung dieses geschehens ist es für mich wenigstens viel "zu spät" - aber eine gründliche aufarbeitung mit hilfe der archive - mit der nennung von klarnamen, wie man es ja bei einigen politikern auch heutzutage für das internet einfordert - und eine gute und prägend-bleibende aufarbeitung dieser grausamen epoche in den familien selbst, in den schulen und universitäten und in den medien ist weiterhin - auch für eine gesunde integration und bearbeitung im gesellschaftsbewusstseins - vonnöten - auch über die gängigen paar "gedenktage", die aber auch unbedingt begangen werden müssen, hinaus: dafür ist es nie "zu spät" - und auch 100 jahren noch nicht ...