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Gedenkstätte erstattet Strafanzeige


Hitler-Bilder per Whatsapp kannte man vom AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter bereits. Nun soll er in Potsdam die NS-Euthanasie gerechtfertigt haben.

Von Alexander Fröhlich

Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter ist in Potsdam Strafanzeige wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung erstattet worden. Keuter soll am 1. Oktober bei einem Besuch der Gedenkstätte Lindenstraße in der brandenburgischen Landeshauptstadt NS-Verbrechen verharmlost haben. Die Gedenkstätten-Leiterin Uta Gerlant bestätigte am Freitag auf Anfrage entsprechende Tagesspiegel-Informationen.

Nach Gerlants Darstellung soll Keuter in der Gedenkstätte zu Beginn einer Führung gesagt haben, man müsse die Euthanasie im Dritten Reich aus der Zeit heraus als gerechtfertigt verstehen. Ein weiterer Teilnehmer der Besuchergruppe aus Keuters Essener Wahlkreis, die über das Bundespresseamt in Berlin und Potsdam zu Gast war, soll die Zwangssterilisation im Dritten Reich verharmlost und auf derlei Praxis in anderen Staaten verwiesen haben.

Nachdem in der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße das weitere Vorgehen mit anderen Gedenkstätten, in den Gremien und mit Beratungsinstituten besprochen wurde, habe sie am Donnerstag Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte auf Anfrage, sie sei über die Strafanzeige informiert.

Keuter selbst bestreitet die Vorwürfe. Er war in der Vergangenheit bereits aufgefallen, weil er über Whatsapp eindeutige Bilder verschickt hatte – etwa von Adolf Hitler mit ausgestrecktem Arm, von einer Duschkabine mit gekacheltem Hakenkreuz und von einem Stahlhelmsoldaten am Maschinengewehr plus Kommentar: „Das schnellste deutsche Asylverfahren.“

Der AfD-Bundestagsabgeordnete: Anzeige politisch motiviert

Er habe in der Gedenkstätte die Euthanasie nicht verharmlost, sagte Keuter dem Tagesspiegel. Vielmehr habe er während der Führung durch Räume erklärt, dass in der Ausstellung ein Schwerpunkt auf der Euthanasie, nicht auf den „Verbrechen in der DDR“ und auf der „letzten Nutzung als Stasi-Gefängnis“ gelegen habe. Diese Geschichte sei nicht ausreichend gewürdigt, die „letzte Verwendung des Gebäudes“ unterrepräsentiert. Der Strafanzeige sehe er gelassen entgegen, er werte sie als politisch motiviert, sagte Keuter.


Der Zentraltrakt des ehemaligen Gefängnisses der Staatssicherheit in der Potsdamer Lindenstraße. © ANDREAS KLAER


Im Dritten Reich wurde das Gebäude als NS-Erbgesundheitsgericht und als Gerichtsgefängnis für politisch und „rassisch“ Verfolgte des NS-Regimes genutzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war es Zentrales Sowjetisches Geheimdienstgefängnis, auch das Sowjetische Militärtribunal tagte dort. Ab 1952 bis zur Wende betrieb das Ministerium für Staatssicherheit dort ein Untersuchungsgefängnis.

„Unerträgliche Verharmlosung von NS-Verbrechen“

Euthanasie ist ein beschönigender Begriff für die Verbrechen der Nazis. Sie ließen im Dritten Reich und in den besetzten Gebieten mehr als 200.000 Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen systematisch ermorden.

Gedenkstättenleiterin Gerlant sagte, nach der Äußerung des AfD-Abgeordneten habe die Mitarbeiterin der Einrichtung dem Politiker widersprochen und die Führung der Besuchergruppe dann fortgesetzt.

Zu den von ihr angezeigten Äußerungen sagte sie: „Es ist eine unerträgliche Verharmlosung von NS-Verbrechen. Daran sieht man, dass der Abgeordnete keine Einsicht hat, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht anerkennt und weich waschen will. Hier wird einem völkischen Denken das Wort geredet.“

Auch mit der Strafanzeige können Staatsanwaltschaft und Polizei zunächst keine Ermittlungen aufnehmen, denn Bundestagsabgeordnete genießen Immunität. Das schützt sie zunächst vor Strafverfolgung. Vielmehr müsste die Staatsanwaltschaft bei der Bundestagsverwaltung ein Begehren zur Aufhebung der Immunität einreichen. Der Bundestag genehmigt in der Regel pauschal Ermittlungen gegen Parlamentarier.

Der Fall erinnert an Vorgänge in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen. Gegen einen AfD-Anhänger aus dem Bodensee-Wahlkreis von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel erging im Oktober ein Strafbefehl über 4000 Euro für Volksverhetzung und Störung der Totenruhe. Der 69-Jährige hatte im Juli 2018 in der Gedenkstätte die Existenz von Gaskammern im NS-Regime geleugnet. Nachdem der Tagesspiegel den Fall enthüllt hatte, nahmen Staatsanwaltschaft und Polizei sofort Ermittlungen auf.

Tagesspiegel 29.11.2019

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in irgendeiner weise "zu rechtfertigen" sind die mehreren hunderttausendfachen ns-euthanasie-morde  
nie und nimmer - auch 80/70 jahre danach nicht - alles leben war und ist schützenswert! und wie man holocaust-leugner aburteilt muss das auch für die ewiggestrigen "ns-krankenmord-versteher" ebenso gelten.

natürlich sage ich auch immer, dass der "zeitgeist" damals nicht nur in deutschland einen wissenschaftlich verbrämten "erbgesundheits-spleen" und einen "gesunden volkskörper" reklamierte, wobei alle nicht leistungsfähigen oder "andersartigen" menschen "ausgemerzt" werden sollten. 

es war das erste mal, dass ärzte "heilen" wollten durch mord - und da es ihnen ja um das "ganze volk" ging, befürworteten sie den massenmord und ordneten den auch voller überzeugung an.

dieser "zeitgeist" wurde von den eugenikern und der mehrzahl der psychiater damals sogar als "wissenschaftlich" begründet vertreten - und entsprechend wurde in typisch deutschen bürokratisch flankierten aktionen auch gehandelt - aber dieser verblendete zeitgeist und diese damit einhergehende selbstüberschätzung und hybris darf heutzutage diese massenmorde niemals "rechtfertigen".

die "euthanasie"-morde damals waren ja keine einzeltaten von irgendwelchen aufgehetzten gedungenen mördern oder amokläufern, sondern sie standen ja am ende einer kleinteiligen industriemäßig durchorganisierten und minutiös ausgeklügelten vorsätzlichen tötungsmaschinerie, die gegen die schwächsten der gesellschaft, die ja als "unnütze esser" eingestuft und bezeichnet wurden, rigoros eingesetzt wurde - als eine "säuberungsaktion" zum "wohle des volkes" und zum auffüllen der kriegskasse, schnurstracks und ohne hemmungen.

in gang gesetzt wurde das ganze ja mit einem am 1. september 1939 ebenfalls zu kriegsbeginn datierten unterzeichneten informellen schreiben adolf hitlers, in dem er die "euthanasie"-aktion als ultima ratio - als einen "gnadentod" der betroffenen benannte und auf einem blatt briefpapier "anordnete".

die tatsächlichen durchorganisiert ausgeführten massenmorde waren aber nicht aus dem allgemeinen "zeitgeist" heraus plötzlich etwa auch juristisch legitimiert durch diesen federstrich des "führers" -  sondern blieben nach allen expertenmeinungen nach damals geltendem recht - auch nach dem "ermächtigungsgesetz" - einfach  tötungsdelikte und gesetzesverstöße. 

jedoch gibt es bei solchen kleinteilig organisierten versteckten morden eben auch viele kleine handlanger und mittäter und denunzianten - und experten schätzen, dass bei einer tötung ca 20 - 30 verschiedene personen irgendwie als ausführende mittelsmänner und -frauen zielführend mitbeteiligt waren (z.b. die ärzte, pflege- und verwaltungskräfte sowie die örtlichen fürsorgerinnen: in der abgebenden institution sowie bei aufnahme in die aufnehmende tötungsanstalt - die polizisten, die ggf. bei zwangseinweisungen beteiligt waren - das personal zur durchführung der deportationstransporte - busfahrer, zugbegleiter, lokomotivführer - und die logistiker, die das alles organisierten und durchklamüserten, familienangehörige, nachbarn usw., das eigentliche tötungsteam sowie die mit der bestattung oder verbrennung beauftragten). bei fast ca. 300.000 getöteten euthanasie-opfern kommt da ein großes heer von wissenden mitläufern zusammen, nämlich ca. 3 bis 9 mio. helfer und helfershelfer - also fast bis zu sogar 10 prozent der damaligen bevölkerung (von wegen: "das wussten wir nicht" ...).

in dem allgemeinen verblendet-euphorischen nationalistischen wahn hatte man aber mehrheitlich die gesunde - und ich sag mal "normale" - moral und rechtsauffassung ad acta gelegt und sich ohne skrupel darüber hinweggesetzt - und drehte vor lauter selbstüberschätzung schlichtweg durch und verlor den boden unter den stiefeln. 

da war nichts mehr mit stickumer geheimhaltung - sondern das meiste geschah am hellichten tag in den vernichtungsanstalten. einige wenige kirchenleute erhoben alsbald ihre stimme gegen dieses treiben (z.b. kardinal von galen in münster und pastor braune in lobetal), was dann hitler zum aufgeben der ersten welle der zentral organisierten massenmorde bewog - wogegen aber in weiteren verheimlichteren vernichtungsaktionen dezentrale morde umso ungezügelter weiter durchgeführt wurden - zuletzt zumeist in tötungsanstalten außerhalb der reichsgrenzen in den besetzten ostgebieten, wo auch die meisten großen konzentrationslager eingerichtet wurden.

die "nazis" waren nicht etwa eine kleine elitäre gruppierung oder partei damals, sondern sie waren inmitten der bevölkerung eingebettet und hatten viel zustimmung für ihre politik zum beispiel zur interpretation der erbgesundheitslehre, aus der heraus neben der euthanasie auch die massenhaften zwangssterilisationen angezettelt und durchgeführt wurden - letztere aber per erlassenem gesetz und einer eigens dafür geschaffenen gerichtsbarkeit... - was aber nach wie vor moralisch und ethisch verabscheuungswürdiger frevel war und ist - und bei allen spitzfindigkeiten einfach nicht zu "tolerieren" ist.