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ermittlungsverfahren


Der Weltkrieg, vier tote Brüder und das Wort vom »Vogelschiss«

Von Heinrich Wefing | DIE ZEIT Politik

Warum der TV-Moderator Reinhold Beckmann und seine Mutter AfD-Chef Alexander Gauland anzeigten

Die Toten sind unter den Lebenden, immerzu. Sie wohnen in den Erinnerungen, in den alten Fotos und den Briefen von damals. Sie ziehen durch die Träume. Sind gegenwärtig an den Familientischen, bei Kaffee und Kuchen, wenn von früher erzählt wird. Und sie verschwinden erst ganz, wenn auch die sterben, die sich an sie erinnern.

Änne Beckmann, geborene Haber, ist siebenundneunzig Jahre alt, sie ist oft müde und hört nicht mehr gut, vielleicht hat sie nicht mehr lange zu leben. Sie weiß das, aber sie fürchtet das Ende nicht. Viermal war sie schon im Krankenhaus, viermal haben die Ärzte mit dem Schlimmsten gerechnet. Und doch sitzt sie jetzt wieder daheim in ihrem Wintergarten, eine Wolldecke über den Beinen.

Kein Tag in ihrem langen Leben ist vergangen, an dem sie nicht an ihre vier Brüder gedacht hat. »Das geht einem nicht aus dem Kopf«, sagt sie, »niemals.«

Vier Brüder hatte sie, drei ältere, einen jüngeren, »unseren Willi«. Alle sind sie gestorben, im Zweiten Weltkrieg. »Gefallen«, wie das damals hieß.


Die Brüder von Änne Beckmann: Franz, Willi, Alfons und Hans (von links nach rechts)



  • Franz Haber, geboren 1911, getötet in Danzig 1945. »Er war schon auf dem Weg nach Hause. Ich war so wütend!«
  • Hans Haber, geboren 1915, getötet im russischen Rschew 1942.
  • Alfons Haber, geboren 1919, getötet in Stalingrad, am 24. Dezember 1942.
  • Willi Haber, geboren 1928, getötet in Kassel im April 1945, nur ein paar Tage vor dem Ende des Krieges. »Er war doch noch so klein, ein Kind«, sagt Änne Beckmann.

In der Erinnerung bleiben sie immer jung, werden nicht älter als auf den Fotos von damals.

Noch nie in ihrem langen Leben hat Änne Beckmann etwas mit der Justiz zu tun gehabt. Noch nie hat sie einen anderen Menschen angezeigt.

Bis zum letzten Jahr. Bis zum 2. Juni 2018. Bis Alexander Gauland, der AfD-Fraktionschef im Bundestag, in einer Rede beim Bundeskongress der Nachwuchsorganisation »Junge Alternative« in Seebach erklärte: »Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über tausend Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.«

Ein Vogelschiss?

»Meine Mutter war schockiert«, sagt Reinhold Beckmann, der Fernsehmoderator, »sie war so empört. Diese Jahre – ein Vogelschiss? Alle ihre Brüder ums Leben gekommen – ein Vogelschiss?«

»Es war eine fürchterliche Zeit«, sagt Änne Beckmann, »einfach furchtbar, anders kann man das nicht sagen.«

Eine gute Woche nach der Rede erstatten die beiden Strafanzeige, Mutter und Sohn gemeinsam, gegen Alexander Gauland, wegen »Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener«, wie es juristisch umständlich in Paragraf 189 des Strafgesetzbuchs heißt. Bis zu zwei Jahre Gefängnis stehen darauf, oder Geldstrafe.

Man darf auch Tote nicht verleumden, ihnen Übles nachsagen, ihre Ehre beschmutzen, darf sie nicht verhöhnen, das ist die Idee der Vorschrift, und da sich die Toten selbst nicht wehren können, haben ihre Angehörigen das Recht, Strafantrag zu stellen.

»Meine 96-jährige Mutter, mit klarem Verstand und junger Wut, ist persönlich betroffen, zornig und empört über die Äußerungen des Herrn Gauland. Sie hat ihre vier Brüder im Zweiten Weltkrieg verloren. Alle vier, sinnlos verheizt als Kanonenfutter«, heißt es in der Strafanzeige.


Änne Beckmann und
ihr Sohn Reinhold
»Wer keinen Respekt vor den Opfern, wer keinen Respekt vor dem Leid, vor den zerstörten Leben hat, der kann sich nicht hinter der Meinungsfreiheit verstecken. Meine Mutter Änne Beckmann und ich möchten, dass gegen Herrn Gauland im Sinne des Paragrafen 189 StGB ermittelt wird.«

Änne Beckmann lebt in einem kleinen Ort, eine halbe Stunde südwestlich von Bremen, zwischen Pferdekoppeln und blühenden Rhododendren.

1947 kam sie hierher, als Lehrling, hat sich bald verliebt, 64 Jahre war sie mit ihrem Mann verheiratet. Vor sieben Jahren ist er gestorben. Sie ist eine gläubige Frau.

»Natürlich«, sagt sie, »hoffe ich auf ein Wiedersehen.«

Sie hebt ihre rechte Hand, deutet mit dem Zeigefinger in die Höhe, vielleicht lächelt sie sogar ein bisschen.

»Ein Wiedersehen, da oben.«

Fast sechs Monate hat es gedauert, bis die Staatsanwaltschaft Meiningen sich gemeldet hat. Kurz vor Weihnachten bekamen Änne und Reinhold Beckmann Post von der zuständigen Staatsanwältin, Aktenzeichen 40 Js 1110918.

Das Ergebnis ist nicht sonderlich überraschend: »Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird (...) abgesehen.«

»Unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (...) ist nicht von einer Strafbarkeit dieser Aussage auszugehen.«

Keine Volksverhetzung. Keine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit von jeher sehr weit verstanden, hat auch rechtsextremistische Äußerungen in den Schutzbereich des Grundrechts einbezogen.

Gauland selbst, notiert die Staatsanwältin, habe die Bemerkung später als »missdeutbar und politisch unklug« bezeichnet.

Man könne, schreibt die Staatsanwältin, die Äußerung Gaulands so verstehen, als verharmlose und bagatellisiere er den Holocaust und die NS-Zeit, als entwürdige er »die Opfer, ihr Leid und das Leiden ihrer Angehörigen im Nachhinein«.

Das, so die Staatsanwältin, sei aber nicht die einzige mögliche Deutung. Nicht auszuschließen »und im Gesamtkontext der Rede auch nahe liegend« sei es, bloß an eine »Relativierung der zeitlichen Dauer des Deutschen Reiches (1933 – 1945) vor dem Hintergrund der gesamten deutschen Geschichte, die ca. 1000 Jahre umfasst«, zu denken. Diese Deutung »wäre strafrechtlich nicht zu beanstanden. (...) Von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen war daher abzusehen.«

Änne Beckmann sitzt in ihrem Rollstuhl, ihr Sohn neben ihr. Jetzt, ein Jahr nach der Gauland-Rede, ist der Zorn wieder präsent, auch die Enttäuschung, das Unverständnis über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Meiningen.

Aber was sagt schon ein juristischer Schriftsatz? Welches Gewicht hat er im Vergleich zu den Erinnerungen eines Menschen?

»Unser Willi«, sagt Änne Beckmann, »war erst sechzehn«, als ihn die Feldjäger mitnahmen. »Er hat sich im Keller versteckt, er hatte solche Angst.«

Vor ihr auf dem Tisch liegt ein Fotoalbum, fast alle Bilder in Schwarz-Weiß, viele älter als sie selbst. Neben dem Album steht ein Schuhkarton, darin die grauen Feldpostbriefe der Brüder, in vier schmalen Bündeln.

»Soll ich die eigentlich mal wegwerfen?«, fragt sie leise.

»Nein«, sagt ihr Sohn, »auf keinen Fall!«, zieht einen der Briefe hervor und reicht ihr das dünne Blatt. Sie liest den Brief leise vor, »die Augen machen nicht mehr mit«, sagt sie, halb entschuldigend, wenn sie stockt. Manche Wörter verschluckt sie, andere formt sie unhörbar nur mit den Lippen, dann ist sie wieder zu verstehen: »Schreib uns mal, ob Du das Weihnachtsgeschenk bekommen hast.«

Sie selbst hat das geschrieben, im Januar 1943, ein Brief aus der Heimat an die Front. Da war ihr Bruder Alfons schon tot, umgekommen in Stalingrad. 50 Jahre galt er als vermisst, dann erst kam die Bestätigung des Roten Kreuzes.

Erinnert sie sich eigentlich noch an die Momente, als die Briefe mit den Todesnachrichten kamen?

»Ja«, sagt sie, aber mehr sagt sie nicht.

Zwei ihrer eigenen Söhne tragen die Namen der Verstorbenen. Und die Erinnerungen weiter.

Fotos: privat | DIE ZEIT
Text: DIE ZEIT, No. 23 v. 29.05.2019, S. 9 - Politik

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statt kommentar - ein  bild (mit bildunterschrift) sagt mehr als 1000 worte:

Gauland selbst, notiert die Staatsanwältin, habe die Bemerkung [vom "Vogelschiss"] später als »missdeutbar und politisch unklug« bezeichnet...