Die letzten NS-Prozesse
Die Schuld der alten Männer
Abermals wird in Hamburg ein über 90-Jähriger wegen seiner Beteiligung an NS-Verbrechen angeklagt. Was ist es, was daran irritiert?
Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, betritt das Gericht in Lüneburg. Er nahm den zur Vernichtung angelieferten Menschen die Wertgegenstände ab. Später war er einer der wenigen, die Reue zeigten. Gröning starb, bevor er seine Haftstrafe antreten musste.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Von Friederike Gräff |
taz nord
HAMBURG taz | Die Männer, die jetzt wegen ihrer NS-Verbrechen vor Gericht gestellt werden, sind zwischen 92 und 95 Jahre alt. Schon wegen ihres jungen Alters zu Zeiten des NS-Regimes haben sie keine hohen Posten innegehabt. Viele sterben noch vor Antritt ihrer Strafe. Der Hamburger, gegen den jetzt Anklage erhoben wurde, hat als 17-Jähriger als Wachmann im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum 5.320 fachen Mord vor. Man liest von dieser und ähnlichen Anklagen und fragt sich, woher das Ungenügen kommt, das einen dabei beschleicht. Warum stellt sich nicht nur Zufriedenheit ein angesichts einer Justiz, die ihre Arbeit tut?
Ich glaube nicht, dass es um Mitleid geht, weil die Angeklagten alt und gebrechlich sind. Es ist vielleicht ein erster Impuls, der aber schnell einem nüchterneren Blick weicht: wenn diese Männer Schuld auf sich geladen haben, wenn sie gemordet oder Beihilfe zum Mord geleistet haben, dann verjährt diese Schuld nicht. Nein, es ist kein Mitleid.
Und hätte man es gehabt, zerschellt es sehr schnell, sobald die Anklage ihre Abstraktion verliert. Und das schon im Zimmer des ersten Staatsanwalts, den man besucht, um ihn nach seinen Erfahrungen mit den späten NS-Prozessen zu fragen. An der Wand hängt dort eine Schautafel, auf die an der y-Achse die Zeit und an der x-Achse die Todesarten im Konzentrationslager Stutthof aufgezeichnet sind. Eine heißt „durch Hunde“ und eine „durch Elektrozaun“ und dort ist vermerkt, wann und wer dort hineingeworfen wurde. Es ist auch ein Säugling darunter.
Ein anderer Staatsanwalt, der sich ebenfalls mit NS-Verbrechen beschäftigt, sagt, dass ihm die Frage immer wieder gestellt werde, dass er sie sich selbst stellt, seitdem er mit der Arbeit begonnen hat: Was wollt ihr mit diesen alten Männern? Wozu dienen diese Prozesse gegen Menschen, die nicht mehr tun als sich auf den Tod vorzubereiten, die keine gesellschaftliche Relevanz mehr haben?
Mehrheit war für Verjährung
Die Antwort der Staatsanwälte ist eindeutig: Sie führen diese Prozesse, weil der Gesetzgeber sie dazu verpflichtet hat. Mord, zu dieser Entscheidung kam der Bundestag 1979, verjährt nicht. Es ist bemerkenswert, dass damals eine Mehrheit der Bevölkerung für eine Verjährungsregel eintrat – damit wären die Verbrechen der NS-Zeit nicht mehr verfolgbar gewesen. Die Politik entschied anders und später ist dieser Moment als Sternstunde des Parlaments gefeiert worden.
Aber die Verfolgung der NS-Verbrechen war in der Praxis – und der politischen Begleitung – alles andere als umfassend. Die Verbrechen der Justiz selbst blieben weitestgehend ausgespart, kein Jurist hackte dem anderen ein Auge aus. Die Urteile gegen viele Täterinnen und Täter aus der Wehrmacht, den Vernichtungslagern und den Euthanasie-Tötungsanstalten fielen milde aus.
Wer überhaupt
vor Gericht gestellt wurde,
war oft dem Zufall überlassen
Häufig wurde nicht wegen Mordes, sondern wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Nach einer Novelle des Strafgesetzbuches von 1968 galt für solche Angeklagte, wenn nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie „niedrigen Motive“ der Haupttäter teilten, ein Strafrahmen von lediglich drei bis 15 Jahren.
Hinzu kam: wer überhaupt vor Gericht gestellt wurde, war oft dem Zufall überlassen. Der Ulmer Prozess wegen der Ermordung von 5.502 jüdischen Kindern, Frauen und Männern im litauisch-deutschen Grenzgebiet war einem Zufall zu verdanken: ein daran beteiligter SS-Mann hatte das Regierungspräsidium Nordwürttemberg auf Wiedereinstellung verklagt, nachdem er entlassen worden war, als aufflog, dass er bei seiner Einstellung falsche Daten angegeben hatte.
Als über den arbeitsrechtlichen Prozess in der Presse berichtet wurde, erkannte ein Zeitzeuge der Massaker den früheren SS-Mann. Die Urteile im dann folgenden Ulmer Prozess? Statt, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert wegen Mordes, wurden die Haupttäter wegen Beihilfe zum Mord verurteilt: zu Freiheitsstrafen zwischen drei und 15 Jahren.
Um die Zufälligkeit der Strafverfolgung wenn nicht zu beenden, so doch zu verringern, richtete man die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg ein. In den Anfangsjahren wurde sie geleitet von Erwin Schüle, der zurücktreten musste, als seine SA- und NSDAP-Mitgliedschaft bekannt wurde.
Kritische Stimmen sagen, dass mit Ludwigsburg eine Einrichtung geschaffen wurde, der die Politik durch die engen Kompetenzgrenzen nicht die Möglichkeit gab, ihre Aufgabe zu erfüllen: es ist eine reine Vorermittlungsstelle, die auf die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften angewiesen ist. Sie selbst darf keine Anklage erheben.
Das Jahr, in dem die Grundlage gelegt wurde für die späten NS-Prozesse, die jetzt geführt werden, ist 2011. Es ist das Jahr, in dem die Gerichte einen grundsätzlich anderen Maßstab an den notwendigen Tatnachweis etablierten. Mit John Demjanjuk wurde zum ersten Mal ein Angeklagter wegen Beihilfe zum Mord verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Einzeltat nachgewiesen wurde.
Teil der Vernichtungsmaschinerie
Als Mitglied der SS-Hilfstruppen sei er Teil der Vernichtungsmaschinerie von Sobibor gewesen, so begründete sich die Anklage. 1969 wäre auf dieser Grundlage kein Urteil möglich gewesen. Damals musste das Gericht den Beschuldigten eine Einzeltat nachweisen. Was in der Praxis oft unmöglich war: zu ungenau waren die Erinnerungen vor allem der Opfer. Und von Täterseite war wenig Hilfe bei der Aufklärung zu erwarten.
Nun wird anders verfahren. Und eben das scheint mir der Kern der Irritation zu sein, die die Prozesse mit sich bringen. Es ist keine inhaltliche Irritation, etwa weil das Konzept der Zugehörigkeit zu einer Vernichtungsmaschinerie nicht überzeugte. Sondern eine grundsätzlichere, die einem zugestandenermaßen naiven Verständnis von Justiz geschuldet ist, nämlich dem, dass sie unwandelbar ist und unangefochten vom Zeitgeist.
Wie kann es sein, dass man innerhalb von zehn Jahren von der Auffassung, dass Mord verjährt, zur gegenteiligen Auffassung kommt? Wie kann es sein, dass der Einzeltatnachweis nicht mehr zwingend notwendig ist bei der Verurteilung von NS-Verbrechern – was einzelne Juristen mit Blick auf den Demjanjuk-Prozess noch für unmöglich gehalten hatten? Und dabei monierten, es gehe der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen nur um einen Achtungserfolg zum 50-jährigen Jubiläum.
Rechtsprechung gehört zum Zeitgeist
Recht ist wandelbar, und damit bekommt es den Ruch des Willkürlichen. Und diese Wandelbarkeit beschränkt sich nicht auf den fernen Saal, in dem die NS-Männer angeklagt werden. Recht bestimmt, wann Leben beginnt und wann es endet. Es bestimmt, was eine nicht strafbare Abtreibung und was strafbare Tötung ist, ob jemand lebendig oder tot ist. Rechtsprechung ist unentrinnbar Teil des Zeitgeistes, und dass kann je nach Sicht mutlos oder hoffnungsvoll machen.
Teil des Zeitgeistes war das Argument in der Verjährungsdebatte von 1965, demzufolge man wegen der vorzeitige Entlassung von NS-Tätern durch die Alliierten ohnehin schon mit Massenmördern lebe. Teil des Zeitgeistes ist heute die Auffassung, dass es von Bedeutung ist, den Opfern als Nebenklägern eine Stimme zu geben. Und daneben gibt es die blinden Flecken, die Ungereimtheiten, die man nicht erkennt, weil einem der Abstand dazu fehlt. Und solche, die man nicht benennt, weil einem der Mut fehlt, von der Mehrheitsmeinung abzuweichen.
Es ist kaum möglich, das Zusammenspiel von juristischer Praxis und Zeitgeist nachzuzeichnen. Fragt man Juristinnen und Juristen danach, so sagen sie gleichermaßen lapidar und schlüssig, dass in den Urteilsbegründungen nichts stehe, was über das Juristische hinausginge. Von daher ist also kein Aufschluss zu erwarten.
Und fragt man, wie es zum Urteil gegen John Demjanjuk kommen konnte, dann heißt es, dass das Interesse und die Hartnäckigkeit einzelner StaatsanwältInnen dafür gesorgt habe. Wie aber auch die Prozesse gegen die Zuträger der Anschläge von 9. 11., die den Blick für die Arbeitsteiligkeit beim Verüben großer Verbrechen geschärft hätten. Die Einflüsse mischen sich, individuelle, strukturelle und vermutlich steht man bei ihrer Betrachtung noch viel zu nah vor dem Bild, um etwas über seine Komposition sagen zu können.
Es spielt keine Rolle,
wie viele Leute
im Zuschauerraum sitzen
Die Medien haben groß über den Prozess gegen John Demjanjuk und fünf Jahre später über den gegen Oskar Gröning in Lüneburg berichtet. Vielleicht ist die Pressekarawane jetzt weitergezogen und die letzten Prozesse finden vor allem das Interesse einer kleinen Gruppe von Juristen – so empfinden es zumindest einige der Beteiligten. Die in ihrem Bekanntenkreis gelegentlich gefragt werden, ob hier nicht Energie und Steuergelder verschwendet würden. Aber, und das ist die Stelle, an der die Justiz in beruhigender Weise der Gesellschaft enthoben ist, es spielt eben keine Rolle, wer und wie viele Leute im Zuschauerraum sitzen.
Wer die Verfahren verfolgt, erhält eine Lehrstunde darin, das auszuhalten, was die Juristen „Keine Gleichheit im Unrecht“ nennen – nur weil A. der gerechten Strafe entging, hat das keine Bedeutung für B.s Strafe. Wie kann es sein, dass der Kommandant von Stutthof 1957 zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt und daraus nach drei Jahren entlassen wurde? Ungefähr das hat der nun angeklagte frühere Wachmann aus Stutthof einen Staatsanwalt gefragt. Wenn es nach mir ginge, wäre er für den Rest seines Lebens in Haft gewesen, antwortete der Staatsanwalt.
Diese Prozesse bieten einen Anlass, darüber nachzudenken, warum und dass es keiner Gesellschaft zu gelingen scheint, eine kollektive Schuld dann abzutragen, wenn es wirklich weh tut: unmittelbar danach, wenn die Angeklagten verhandlungsfähig sind und die Beweislage gut. Dann, wenn die Mitte der Gesellschaft die Folgen spürt, ganz hautnah, weil es die Mitte der Gesellschaft ist, gegen die verhandelt wird. Die 6.500 Wachleute von Auschwitz nach 1945 vor Gericht hätte etwas anderes bedeutet, als heute 30 zu belangen.
Wo bin ich Teil eines Systems, das Unrecht tut?
Kann man überhaupt Schlüsse ziehen aus den späten Prozessen für die Gegenwart? Muss man es? Prozesse als politische Bildungsarbeit sozusagen, die fragen lassen, wo stehe ich heute, wo bin ich Teil eines Systems, das Unrecht tut?
Die Juristen reagieren darauf sehr zurückhaltend. Wie immer man zur Not der Flüchtlinge auf dem Mittelmeer stehe, sagt einer, es sei eine andere Dimension als die Vernichtung durch das NS-Regime. Man kann die Prozesse zum Anlass nehmen, zu fragen, wo man Ähnlichkeit mit den Angeklagten hat. Menschen, die, so sagt es einer der Staatsanwälte, in der Öffentlichkeit zunehmend wenig diabolisiert würden. Es sind nicht mehr die fernen Monster, deren Untiefen nichts mit den eigenen zu tun haben. Man kann den Erörterungen folgen, welche Angst berechtigt war, welcher Widerstand in einem Maß zu erwarten ist, dass man sich strafbar macht, wenn man passiv bleibt.
Die Gerichte entscheiden darüber und es ist keine Aufgabe, um die man sie beneiden würde. Sie tun ihre Arbeit in der Zeitverhaftetheit, in der wir alle leben. Wir können ihr kaum entkommen, aber wir sollten um sie wissen.
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ich spüre dieses unbehagen der frau gräff, die diesen taz-artikel formuliert hat, auch in mir - obwohl oder weil ich mich ja fast die hälfte meines bisherigen lebens mit der aufarbeitung der ns-euthanasie-ermordung meiner tante erna kronshage beschäftigt habe.
und in diesem fall kann ich exemplarisch sehen, wie schwer es ist, "einzel"täter für eine solche tat zu ermitteln und anzuklagen.
natürlich - in den 50er/60er jahren wäre das besser gegangen als heutzutage.
aber es kommt mir auch so vor, als würde sich gleichzeitig die tätergeneration und all ihre nachkommen insgesamt mit diesen späten unpräzisen "alte-weiße-männer"-prozessen gegen einzelne - längst jenseits von gut & böse - entlasten und eben bis auf so ein paar vorzeige- und möchtegern-(mit!-)täter, die ja mit 90 - 100 jahren sooo viel älter wohl nicht mehr werden, als würden sie sich damit mit "frei"sprechen wollen.
diese junge clique von staatsanwälten, die da jetzt die allerletzten viel zu späten ns-verbrechen aburteilen will sind sehr verschämte feigenblatt-kulissen für eine ganze nation, die millionenfaches unrecht "mit"getan hat - und zur "mit"täterschaft verdonnert wurde - oder eben aus zeitgeist-überlegungen bereitwillig daran gern teilnahm.
ich kenne ja inzwischen die namen der ärzte, die meiner tante erna die tödliche aber wahrscheinlich vorschnelle diagnose "schizophrenie" stellten, ich kenne auch den namen der sekretärin des anstaltsdirektors, die wahrscheinlich seinerzeit die entscheidenden anträge tippen musste - und die die deportationen mit ihren bürotätigkeiten präzise flankierte.
ich weiß den namen des "gekrat"-mitarbeiters, der busse und den sonderzug für den punktgenauen deportationstransport organisierte und koordinierte - in kriegszeiten bei luftangriffen bestimmt keine leichte aufgabe ... wahrscheinlich erhielte man auch bei nachforschungen die namen der rigorosen begleitschwestern des deportationstransportes, die sich gegen den ja irgendwie sicherlich aufkommenden widerstand der deportierten durchsetzen mussten, weil die patienten ihr bevorstehendes ende ja förmlich erahnten.
und auch die namen der ärzte der industriell und arbeitsteilig organisierten tötungsmaschinerie sind bekannt - und die namen der vorgesetzten und helfer und helfershelfer usw.
und fast niemand davon wurde zu lebzeiten zur rechenschaft gezogen - bzw. war bei einer eventuellen anklageerhebung per gefälligkeitsattest verhandlungsunfähig geschrieben worden (eine krähe hackt der anderen...).
an der ermordung meiner tante waren bestimmt insgesamt 60 - 80 personen unmittelbar beteiligt, von denen aber niemand als "einzel"-täter*in (man beachte das gender*sternchen: es gab nicht nur diese "alten männer" als täter ...) hätte zur anklage kommen können: erna kronshage ist vom damaligen zeit- und ungeist einer verirrten gesellschaft umgebracht - ermordet - worden ...
und diese aufarbeitung und diese anklage gegen die zig millionenfachen einzelverstrickungen der altvorderen in den familien steht immer noch aus - die nachträglichen "virtuell" vorgetragenen anklagen gegen die damaligen "mit"-schuldigen ..., weil sie vielleicht längst verstorben sind.
all diese millionenfachen einzelschicksale all der täter und all der opfer bilden diesen "vogelschiss", wie ja der afd-chef gauland dieses konglomerat bezeichnet hat: natürlich will er das vergessen machen und abtun, wie so viele aus unserem "volk der dichter & denker" mit der ethik des "christlich-(jüdischen) abendlandes" ...
aber - es bleibt noch viel zu tun in dieser hinsicht - und dieser "vogelschiss" ist längst noch nicht abgearbeitet und weggewischt oder vergraben ... = mindestens "bis ins 3. und 4. (generations-)glied" werden wir daran zu tun haben und uns abarbeiten müssen - wie die bibel das in ihrer weisen vorausschau so treffend sah ...
aber nicht etwa mit so ein paar nachzügler-prozessen gegen "alte weiße männer", damit all die anderen um so besser weiterschlafen und sich wieder umdehen können ... - aber vielleicht mit den worten des alt-bundespräsidenten roman herzog: "es muss ein ruck durch deutschland gehen":
“Die Vergangenheit ist vorbei, und doch tragen wir im Jetzt unseres Seins vieles aus der Vergangenheit mit uns, doch nur soweit wir unerledigte Situationen haben. Was in der Vergangenheit geschah, wurde entweder assimiliert und zu einem Teil von uns, oder wir tragen es als unerledigte Situation, als unvollendete Gestalt mit uns herum” - formulierte der vater der gestalttherapie fritz perls 1969 ---
und william faulkner meinte schon 1951 - 6 jahre nach dem krieg:
"Das Vergangene ist nicht tot; es ist nicht einmal vergangen."